FAQ für Betriebe
Frage: Welche Vorteile habe ich als Betrieb, wenn meine Auszubildende/mein Auszubildender ein dreiwöchiges Betriebspraktikum im Ausland absolviert?
Antwort: Ziel des ERASMUS Plus Programmes ist es, dass die Teilnehmer*innen in einem anderen EU-Land selbständig Arbeiten und Leben.
Für Sie als Betrieb ergeben sich die Vorteile, dass Ihre Auszubildenden die Arbeitswelt in einem fremden Land kennengelernt haben und diese Erfahrungen mit in Ihrem Betrieb einbringen können.
Sie werden feststellen, dass Ihre Auszubildende/Ihr Auszubildender nach der Rückkehr aus dem Auslandspraktikum selbstständiger und souveräner mit den Anfordernissen der Arbeitswelt umzugehen weiß.
Frage: Welche Kosten entstehen für mich/für den Betrieb?
Antwort: Es entstehen keine zusätzlichen Kosten! Der/die Auszubildende erhält über das Projekt ERASMUS plus von der EU eine Pauschale für Fahrtkosten, Unterkunft und Lebenshaltung.
Sie zahlen das Auszubildendengehalt für die drei Wochen weiter.
Frage: Ist meine Auszubildende/mein Auszubildender während des Aufenthaltes versichert?
Antwort: Ja. Die Auszubildenden schließen eine Versicherung ab, die alle wichtigen Risiken, wie z. B. Krankheit oder einen Arbeitsunfall absichern.
Frage: Wann soll das Betriebspraktikum im Ausland stattfinden und wie lange dauert es?
Antwort: Geplant ist, dass das Betriebspraktikum im 3. Lehrjahr unmittelbar im Anschluss an den 1. Teilblock, also im September/Oktober für 3 Wochen stattfindet. Der Vorteil ist, dass die Teil I – Prüfung vorbei ist, und die Teil II – Prüfung noch ausreichend weit entfernt ist. Zudem sind die Auszubildenden zu diesem Zeitpunkt auf einem Leistungsstand, der es dem aufnehmenden Betrieb im Ausland ermöglicht, Ihre Auszubildende/Ihren Auszubildenden in die eigenen Betriebsabläufe zu integrieren.
Frage: Der Zeitpunkt des Aufenthaltes passt nicht in mein Ausbildungsprogramm.
Antwort: Wir können mit Ihnen gemeinsam einen anderen geeigneten Zeitraum suchen.
Frage: Warum findet der Austausch nicht während des Schulblockes statt?
Antwort: Die Förderregeln des Projekte COMENIUS Plus , die von der EU vorgegeben sind, lassen die Durchführung des Betriebspraktikums während der Schulzeit nicht zu!
Frage: Welche Unterlagen benötigt die Schule von mir/dem Betrieb?
Antwort: Wir benötigen eine schriftliche Bestätigung über die Freistellung der/des Auszubildenden für den geplanten Zeitraum des Aufenthaltes.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie gerne über eu@wvs-koeln.de Kontakt mit uns aufnehmen!
Ihr EU-Team der Werner-von-Siemens-Schule